Modernisierung von einzelnen hocheffizienten Anlagen, z.B. elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Beleuchtung usw. in Gebäuden gefördert werden. wie z.B.
- Elektrische Motoren, Pumpen, Ventilatoren und sonstige Antriebe
- Anlagen zur Kälteerzeugung
- Wärmespeicher
- Umdeckung der Gewächshaushülle von Einfacheindeckung auf festinstallierte Mehrfachbedachung;
- Einbau eines zweiten, dichtschließenden Energieschirms mit eigenem Antrieb in ein bestehendes Gewächshaus.
- u.v.w.
Wie hoch ist die Förderung?
- 30 % - der förderfähigen Ausgaben
- max. Zuwendung beträgt 500.000 Euro.
Bei einem Investitionsvolum von mind. 3.000 € bis max. 2,5 Millionen €