Ersatz und Neuanschaffung von einzelnen Anlagen bzw. Aggregaten ab Netto – Investitionsvolumen von 30.000 € für
- Elektrische Motoren und Antriebe
- Ventilatoren sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in RLT-Anlagen
- Drucklufterzeuger sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugungsanlagen
- Wärmerückgewinnungs- bzw. Abwärmenutzungsanlagen für Wärme-
- nutzung in Prozessen
- Dämmung von industriellen Anlagen, bzw. Anlagenteilen
Wie hoch ist die Förderung?
- 40% der förderfähigen Investitionskosten
- Förderobergrenze: max. 500 Euro (900 Euro für kleine und mittlere Unternehmen) pro jährlich eingesparter Tonne C02