Neubau und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen, in die planmäßig mindestens 60% Wärme oder Kälte aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) eingespeist werden
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe des Zuschlags ist abhängig vom mittleren Nenndurchmesser aller neu verlegten Wärme- bzw. Kälteleitungen:
Mittlerer Nenndurchmesser ≤ DN 100: 100 Euro je laufender Meter der neu verlegten Leitung (nur Vorlaufleitung), maximal jedoch 40% der ansatzfähigen Investitionskosten und maximal 10 Mio. Euro je Projekt
Mittlerer Nenndurchmesser > DN 100: 30% der ansatzfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 10 Mio. Euro je Projekt
Gefördert werden alle Investitionsmaßnahmen, die eine Energieeinsparung von mindestens 10% bzw. mindestens 30 erzielen, beispielsweise in den Bereichen: