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Startseite > Förderprogramme > Unternehmen, Gewerbe, Handel

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40% Förderung für Modernisierung technischer Anlagen
Was wird gefördert?

Ersatz und Neuanschaffung von einzelnen Anlagen bzw. Aggregaten ab Netto – Investitionsvolumen von 30.000 € für
  • Elektrische Motoren und Antriebe
  • Ventilatoren sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in RLT-Anlagen
  • Drucklufterzeuger sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugungsanlagen
  • Wärmerückgewinnungs- bzw. Abwärmenutzungsanlagen für Wärme-
  • nutzung in Prozessen
  • Dämmung von industriellen Anlagen, bzw. Anlagenteilen


Wie hoch ist die Förderung?
  • 40% der förderfähigen Investitionskosten
  • Förderobergrenze: max. 500 Euro (900 Euro für kleine und mittlere Unternehmen) pro jährlich eingesparter Tonne C02
Bis zu 40% Förderung für Wärme- und Kältenetze in Unternehmen
Was wird gefördert?

Neubau und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen, in die planmäßig mindestens 60% Wärme oder Kälte aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) eingespeist werden

Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe des Zuschlags ist abhängig vom mittleren Nenndurchmesser aller neu verlegten Wärme- bzw. Kälteleitungen:
  • Mittlerer Nenndurchmesser ≤ DN 100: 100 Euro je laufender Meter der neu verlegten Leitung (nur Vorlaufleitung), maximal jedoch 40% der ansatzfähigen Investitionskosten und maximal 10 Mio. Euro je Projekt
  • Mittlerer Nenndurchmesser > DN 100: 30% der ansatzfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 10 Mio. Euro je Projekt
Förderung für die energetische Sanierung von Gebäuden in Unternehmen
Was wird gefördert?

Gefördert wird der Neubau, der Ersterwerb und die Sanierung gewerblich genutzter Nichtwohngebäude
  • Energetische Sanierung gewerblich genutzter Nichtwohngebäude, die einen der folgenden Effizienzhausstandards für Bestandsgebäude erreichen:
    • KfW-Effizienzhaus 70
    • KfW-Effizienzhaus 100
    • KfW-Effizienzhaus Denkmal
  • Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
    • Wärmedämmung
    • Fenster, Vorhangfassaden, Außentüren und Tore, Ladestellen
    • Sommerlicher Wärmeschutz
    • Lüftung und Klima inkl. Wärme- und Kälterückgewinnung, Abwärme Nutzung
    • Wärme- und Kälteerzeugung, -verteilung und -speicherung, Kraft-Wärme- bzw. Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungsanlagen
    • Beleuchtung
    • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Gebäudeautomation


Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe des Zuschlags Ist von der erzielten CO2-Einsparung abhängig.
Förderung für die energetische Sanierung von Produktionsanlagen in Unternehmen
Was wird gefördert?

Gefördert werden alle Investitionsmaßnahmen, die eine Energieeinsparung von mindestens 10% bzw. mindestens 30 erzielen, beispielsweise in den Bereichen:
  • Maschinen / Anlagen / Prozesstechnik
  • Druckluft/Vakuum / Absaugtechnik
  • Elektrische Antriebe / Pumpen
  • Prozesskälte und Prozesswärme
  • Wärmerückgewinnung / Abwärmenutzung (für Produktionsprozesse)
  • Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
  • Informations- und Kommunikationstechnik
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen


Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe des Zuschlags Ist von der erzielten CO2-Einsparung abhängig.
30% Förderung für Heizungsoptimierung
Was wird gefördert?

  • Ersatz von Heizungspumpen und Warmwasserzirkulations-pumpen durch hocheffiziente Pumpen
  • Durchführung einer Heizungsoptimierung durch hydraulischen Abgleich an Heizsystemen


Wie hoch ist die Förderung?
  • 30 % - der förderfähigen Ausgaben
  • Förderobergrenze: max. 25.000 €

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Neuigkeiten

  • Energieeinsparung im ganzen Unternehmen
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